Insolvenzrecht

Jedermann kann durch widrige Umstände völlig unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten. Der Druck der Gläubiger und der wachsende Schuldenberg rauben dem Betroffenen jede positive Zukunfts-Perspektive.

Die Privatinsolvenz mit daran anschließender Restschuldbefreiung bietet verschuldeten Personen einen Weg aus der Überschuldung. Aus dieser Sichtweise kann die Privatinsolvenz durchaus positiv gewertet werden: Es ist der Beginn eines finanziellen Neuanfangs.

Die Möglichkeit der Schuldbefreiung ist inzwischen überall als Chance für einen Neuanfang anerkannt und wird auch vom Gesetzgeber nicht in Zweifel gezogen.

Zum 01.07.2014 ist das neue Gesetz zur Verbraucherinsolvenz in Kraft getreten. Wichtigste Neuerung ab Juli 2014 war die Verkürzung der Insolvenzzeit von 6 auf 5 bzw. 3 Jahre. Die Verkürzung gibt es allerdings nicht umsonst. Die Restschuldbefreiung in fünf Jahren erhält, wem es gelingt, die gesamten Verfahrenskosten innerhalb dieser Zeit aufzubringen. Diese Kosten belaufen sich auf ca. 1.800,00 € bis 2.000,00 €. Eine Restschuldbefreiung in drei Jahren erhält nur, wer in diesen drei Jahren 35% der zur Insolvenztabelle festgestellten Schulden sowie die Gerichtskosten aufbringen kann. Wenn Sie Glück haben, werden die festgestellten Schulden, aus denen sich die aufzubrigenden 35% errechnen, also gar nicht so hoch sein. Allerdings werden zu den 35% Schuldendienst die Gerichtskosten hinzuaddiert. Sie müssen in den drei Jahren also zusätzlich auch die Gerichtskosten erwirtschaften.

Hinzu kommt, dass Steuerschulden nicht mehr ohne weiteres restschuldbefreit werden und Gläubiger werden mehr Rechte besitzen, Schuldnern die Restschuldbefreiung abspenstig zu machen.

Ein Verbraucherinsolvenzverfahren ist für jeden Schuldner eine einschneidende und seine weiteres Leben entscheidend beeinflussende Angelegenheit. Ich halte deshalb die anwaltliche Beratung und Vertretung bei der Vorbereitung und während des kompletten Verfahrens für dringend empfehlenswert. Aus diesem Grund biete ich eine Beratung bei der Vorbereitung des Insolvenzverfahrens gegen einen Pauschalpreis an.

Ich biete Ihnen professionielle Schuldenberatung und ein schnelle und unkomplizierte Hilfe zur Privatinsolvenz, Verbraucherinsolvenz oder Schuldenvergleich.

Nachfolgend erhalten Sie weitere Informationen.