WEG-Recht

Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Notar zählt anspruchsvolles Klientel zu meinen Mandanten, so z.B. Banken, Hausverwalter, Makler und Bauträger.

Als Wohnungseigentümer oder Verwalter von Wohnungseigentum besteht Ihr Hauptinteresse an einem einvernehmlichen Zusammenleben innerhalb der Eigentümergemeinschaft. Im Konfliktfall wollen Sie aber vor allem Ihre Rechte gegenüber allen Beteiligten kennen und Sie wollen diese Rechte im Streitfall optimal ausschöpfen. Schließlich geht es um Ihr gutes Recht!

Als WEG-Spezialist sind mir die Rechtsfragen der Wohnungseigentümer und Hausverwalter bestens bekannt. Beispielsweise wurde der größte Berliner Haus- und Grundbesitzerverein Berlin-Lichtenrade von mir über 14 Jahre beraten und ich habe dort regelmäßig Sprechstunden abgehalten.

Insbesondere seit der Reform des Wohnungseigentumsrechts im Jahr 2007 ergeben sich neue Probleme für Wohnungseigentümer, die ihre Rechte ohne anwaltliche Hilfe durchsetzen möchten, da die Verfahrensordnung geändert wurde. Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts gilt nun auch die Zivilprozessordnung als Verfahrensordnung, wodurch es für Eigentümer, die ein Verfahren selbst einleiten möchten, schwieriger geworden ist, ihre Recht durchzusetzen. Da die Rechtsanwaltskosten im Erfolgsfall von der unterlegenen Partei ersetzt werden müssen, lohnt es sich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Auch zu den Änderungen des WEG berate ich Sie gerne.

Erfahren Sie mehr auch auf meiner Webseite unter http://www.notar-dols-berlin.de

Für WEG-Verwalter stehe ich ebenfalls gerne als kompetenter Berater zur Seite, sei es bei dem Wohngeldinkasso oder auch bei den Problemen im Zusammenhang mit der Erstellung einer Jahresabrechnung im Lichte der jüngsten Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs.

Möchten auch Sie von meinem Wissen profitieren und eine erfahrene Rechtsberatung vom WEG-Spezialist anhand aktueller Rechtsprechung erhalten, dann rufen Sie mich an!

Anfragen oder Terminsvereinbarungen sind jederzeit möglich unter der Rufnummer +49 30 306 123 45

oder per E-Mail via Kontaktformular.

Ihr Matthias Dols
Rechtsanwalt und Notar Berlin

Typische WEG-Fälle

Teilungserklärung:

Eine Möglichkeit der Entwicklung und Verwertung von Immobilien ist die Aufteilung von Mehrfamilienhäusern in Wohnungseigentum. Hierzu berate ich während der gesamten Aufteilungsphase von der Einholung der Abgeschlossenheitsbescheinigung bis zur Eintragung der jeweiligen Eigentumswohnungen im Grundbuch.

Verwaltung:

Verwalter von Wohnungseigentum erhalten vor mir Beratung zur rechtsichern Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen, der Anfertigung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen sowie bei der Gesaltung von Verwalterverträgen. Ich unterstütze auch bei der Erstellung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen.

Beschlüsse:

Gegenstand meiner Beratung ist die Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen, beginnend bei der Formulierung der Einladungsschreiben bis hin zur Erstellung der Beschlussprotokolle. Wichtigstes Ziel der Beratung ist die Herbeiführung rechtmäßiger (unanfechtbarer) Eigentümerbeschlüsse.

Anfechtungsklagen:

Gegenstand meiner Tätigkeit ist auch die Erhebung von Anfechtungsklagen gegen rechtswidrige und nichtige Eigentümerbeschlüsse mit dem Ziel, Ihre Rechte gegenüber der Eigentümergemeinschaft durchzusetzen, insbesondere wenn Sie als Minderheitseigentümer von einem Mehrheitseigentümer in Ihren Rechten beschnitten werden. Insbesondere seit der Einführung der Reform des WEG-Rechts zum 01. Juli 2007 ist die Rechtsprechung der Instanzgerichte sehr streng in Bezug auf die Anforderungen an die Einhaltungen von Fristen zur Erhebung von Anfechtungsklagen und für deren Begründung. Gerade hier kann ich Ihnen mit meinen umfassenden Kenntnissen hilfreich zur Seite stehen und Fehler vermeiden helfen!

Wohngeld-Inkasso: 

Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Inkasso von Wohngeldern gegen säumige Wohnungseigentümer und der Entzug des Wohnungseigentums im Wege der Zwangsversteigerung im Auftrag von Eigentümergemeinschaften und Verwaltern. Hier bieten sich insbesondere seit der Reform des WEG-Rechts seit dem 01. Juli 2007 für Eigentümergemeinschaften interessante Möglichkeiten, zahlungsunwillige Miteigentümer im Wege der Zwangsversteigerung aus der Eigentümergemeinschaft zu entfernen.

Streitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander:

Wir vertreten auch Wohnungseigentümer bei Streitigkeiten untereinander, insbesondere in Beschlussanfechtungsverfahren und bei Streitigkeiten über die Auslegung der Teilungserklärung.

Sonstige Rechtsfragen:

Verwaltervertrag Hausverwaltung Betriebskosten Kaufvertrag Verwaltung Ratgeber Veränderung Rücklagen Steuer Streitwert

Beratung zum Wohnungseigentum

Weil in Wohnungseigentümeranlagen das friedliche Zusammenleben zwischen den Miteigentümern im Vordergrund steht, berate ich meine Mandanten zunächst mit dem Ziel, die Streitigkeit friedlich beizulegen.

Sind die Schlichtungsversuche jedoch erfolglos geblieben, setze ich als Rechtsanwalt in einem zweiten Schritt die Rechte des Mandanten konsequent mittels gerichtlicher Hilfe durch.

Seit August 2007 bin ich als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht von der Rechtsanwaltskammer Berlin zugelassen. Nutzen Sie also meine Erfahrung!

Zum Thema Wohnungseigentum habe ich folgende Web-Seiten für Sie gefunden:

Wikipedia: Zum Stichwort Wohnungseigentum

Gesetzestext über das Wohnungseigentum

Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsrecht

Internetportal Wohnungseigentumsrecht.de